AGB

(Feburar 2010)

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Fa. Lienhard Werbung GmbH
(Stand Februar 2010)

1. Allgemeines

Die Firma Lienhard Werbung GmbH hat ihren Sitz in D-49504 Lotte. Geschäftsführerin ist Frau Anke Lienhard, eingetragen ist die Gesellschaft beim AG Steinfurt unter HRB 6214.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen (Verkäufe, Werklieferungsverträge und Werkverträge).

Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nicht. Abweichende Vereinbarun-gen, insbesondere widersprechende Geschäftsbeding-ungen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Firma Lienhard Werbung GmbH. Durch die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Preise

Die angebotenen Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird nach dem bei Lieferung gültigen Steuersatz berechnet.

Unsere Angebote sind freibleibend. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung.

Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich.

An allen  Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen etc. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Angebote, Entwürfe etc. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind die Unterlagen zurückzuschicken.

Bei Lichtwerbeanlagen, die einschließlich Montage angeboten werden, sind im Preis ausdrücklich nicht enthalten:

Die niederspannungsseitige Installation, die Gerüststellung oder eventuelle Hebewerkzeuge, etwaige Leistungen anderer Gewerke, wie z.B. Maurer-, Verputz- oder Abdichtungsarbeiten.

3. Bestellung und Auftragserteilung

Die Bestellung wird entweder durch die Auftragsbestätigung der Firma Lienhard Werbung GmbH verbindlich oder durch Annahme eines Angebotes der Firma Lienhard Werbung GmbH durch den Besteller. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von der Firma Lienhard Werbung GmbH schriftlich bestätigt werden.

Angegebene Lieferzeiten beginnen erst nach dem Tage, an dem der Auftrag in allen Einzelheiten einwandfrei geklärt ist. Ist die Firma Lienhard Werbung GmbH mit ihrer Lieferung in Verzug, so muss der Besteller dieses ausdrücklich feststellen und eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen gewähren.

Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen, bleiben vorbehalten.

Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder sonstige Dritte. Deren Beschaffung ist die Aufgabe des Bestellers, der ebenfalls die Kosten für etwaige Genehmigungen trägt. Notwendige Änderungen, aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterung.

4. Lieferung und Abnahme

Versand und Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Kosten für eine eventuelle Transportversicherung trägt der Besteller. Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden.

Bei Lichtwerbeanlagen ist der Besteller zur unverzüglichen Abnahme nach Beendigung der Montage verpflichtet. Bei Verhinderung hat der Besteller die Abnahme binnen 12 Werktagen durchzuführen.

Versand- oder montagefertig gemeldete Waren, die vom Besteller nicht innerhalb von 5 Werktagen abgerufen werden, werden auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert. Gleichzeitig erfolgt die Rechnungsstellung.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts schriftlich anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto.
Zahlungsverzug tritt nach § 286 III BGB 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz gemäß § 288 II BGB berechnet.

Vertreter, Monteure und Fahrer der Firma Lienhard Werbung GmbH sind nur dann inkassoberechtigt, wenn sie eine entsprechende Vollmacht vorweisen.

Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Firma Lienhard Werbung GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche – auch künftig entstehende – Forderungen, einschließlich einer etwa bestehenden Forderung, aus dem Kontokorrentverhältnis bezahlt hat. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung, solange nicht die Einlösung des Papiers erfolgt ist. Der Käufer darf die gelieferten Waren nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter veräußern.

Es gilt dann:

Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit der Weitergabe der Waren zustehenden Forderung, in Höhe der Auftragssumme an die Firma Lienhard Werbung GmbH ab. Der Besteller hat auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware geliefert hat und welche Forderungen ihm aus der Lieferung zustehen.

7. Mängelrüge und Gewährleistung

Mängel der Ware sind der Firma Lienhard Werbung GmbH unverzüglich, spätestes innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach entsprechender Kenntnis, unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung oder Benutzung, schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge ist die Firma Lienhard Werbung GmbH zur Nachbesserung berechtigt. Wird eine hierfür gesetzte angemessene Frist nicht eingehalten oder ist die Nachbesserung erneut nicht mangelfrei, hat der Besteller das Recht auf Zahlungsminderung oder – falls nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist – auf Rückgängig-machung des Vertrages.

Ausgeschlossen von allen Gewährleistungsansprüchen bleiben Mängel, die durch höhere Gewalt, atmosphärische Einflüsse oder nicht fachgerechte Montage durch Dritte entstehen. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.

Ausgenommen für Leuchtstofflampen, Glühlampen und Sicherungen gilt die übliche Gewährleistung von 24 Monaten. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage nicht vom Lieferanten bezogene Betriebsgeräte oder Zubehör verwendet wurden oder wenn die gelieferte Anlage von Dritten nicht vorschriftsgemäß eingebaut oder bei dem Besteller ordnungswidrig betrieben worden ist. Dieses gilt auch dann, wenn ein von der Firma Lienhard Werbung GmbH nicht autorisiertes Unternehmen Eingriffe in die Anlage vorgenommen hat.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist D-49504 Lotte. Im Verkehr mit einem Kaufmann gilt als Gerichtsstand – auch für Urkundenprozesse – das Amtsgericht Tecklenburg oder das Landgericht Münster als vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch bei Verträgen mit ausländischen Bestellern.

Lienhard Werbung GmbH